Persönlichkeitsrechte für Stasi-Spitzel

By | 12. November 2008

Kleiner Nachtrag: Vor zwei Tagen wies Hubertus Knabe, Leiter der Stiftung-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, in einem Gastbeitrag für WELT Online einmal mehr darauf hin, wie ehemalige Stasi-Informanten im deutschen Rechtsstaat verstärkt ihre Persönlichkeitsrechte einfordern. Unter Berufung auf Grundgesetz, Unschuldsvermutung und Datenschutz verlangten sie, dass man ihre Namen nicht mehr öffentlich nennen dürfe – wegen der „Prangerwirkung“. Die Folge sei eine schleichende Selbstzensur bei Medien und Wissenschaftlern aus Angst vor riskanten juristischen Verfahren. Man flüchte sich daher in eine „vage, anonyme Verdachtsberichterstattung“ und mache aus „konkreten historischen Vorgängen allgemeine, abstrakte Abläufe“. Diese seien für Leser jedoch langweilig und kaum nachvollziehbar.
Zudem beklagte Knabe, dass die Opfer ehemaliger Stasi-Spitzel deren Namen heute kaum noch nennen dürfen. Andernfalls laufen sie Gefahr, von diesen durch eine Klage auf Unterlassung bzw. auch Schadenersatz noch ein zweites Mal drangsaliert zu werden. Aus Datenschutz werde so vor Gericht immer öfter Täterschutz.
Der ganze Artikel: Rechtsstaat: Stasi-Spitzel fordern Persönlichkeitsrechte ein

Quelle: WELT Online
(ENDE) geschichtspuls/12.11.2008/mar