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Persönlichkeitsrechte für Stasi-Spitzel

Vor einigen Tagen wies Hubertus Knabe, Leiter der Stiftung-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, in einem Gastbeitrag für WELT Online einmal mehr darauf hin, wie ehemalige Stasi-Spitzel im deutschen Rechtsstaat verstärkt ihre Persönlichkeitsrechte einfordern. Unter Berufung auf Grundgesetz, Unschuldsvermutung und Datenschutz verlangten sie, dass man ihre Namen nicht mehr öffentlich nennen dürfe – wegen der „Prangerwirkung“. Die Folge sei eine schleichende Selbstzensur bei Medien und Wissenschaftlern aus Angst vor riskanten juristischen Verfahren.