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9. März 1839: Verbot der Kinderarbeit in Preußen

Vor 170 Jahren: Mit dem „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ vom 9. März 1839 beginnt die staatliche Sozialpolitik in Preußen. Das Mindestalter arbeitender Kinder wurde auf neun Jahre festgesetzt, die Arbeitszeit der unter 16jährigen auf zehn Stunden täglich beschränkt sowie ihr Einsatz für Nacht- und Sonntagsarbeit verboten. Zudem wurde die Beschäftigung Jugendlicher mit dem Nachweis rudimentärer Schulkenntnisse verknüpft. Ähnliche Regelungen wurden ein Jahr später auch in Bayern und Baden verabschiedet…