Umweltschutz

Endlager Gorleben: Greenpeace präsentiert Online-Archiv mit Unterlagen zur Standortwahl

By | 13. April 2010

1977 wurde Gorleben innerhalb weniger Wochen zum Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) ernannt. Ausschlaggebend hierfür waren politische Gründe, hinter denen Ratschläge von Fachleuten zurückstehen mussten. Das zeigen Originaldokumente, die Greenpeace ab heute in einer öffentlich zugänglichen Online-Datenbank schrittweise zur Verfügung stellt.
Durch die Veröffentlichung der bislang unter Verschluss gehaltenen Akten wollen die Umweltschützer jedem die Möglichkeit bieten, „sich unabhängig von den Aussagen der Politik eine Meinung über den Verlauf der Standortentscheidung zu bilden.“ So belegen die Unterlagen laut Greenpeace unter anderem, dass Wassereinlagerungen im Salzstock Gorleben verschwiegen wurden, die von vornherein zum Ausschluss des Standortes hätten führen müssen. Greenpeace forderte daher erneut, den Endlagerstandort Gorleben endgültig aufzugeben.
Für die Dokumente zur Standortbenennung und Erkundung des geplanten Endlagers für hochradioaktiven Atommüll im niedersächsischen Gorleben hat Greenpeace eine separate Webseite eingerichtet: www.gorleben-akten.de.
„Es hat nie ein wissenschaftliches Auswahlverfahren mit dem Salzstock Gorleben als bestem Ergebnis gegeben“, erklärte Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler anlässlich der Freischaltung des Online-Archivs. Ein solches Verfahren sei nie ergebnisoffen geführt worden. Geologische Kriterien für ein Endlager im Salzstock hätten in allen Studien eine untergeordnete Rolle gespielt.
Eine politische Entscheidung wurde jedoch nötig, da nach der Atomgesetznovelle 1976 die Kraftwerksprojekte Biblis B, Unterweser und Brunsbüttel ohne Entsorgungsnachweis für den Atommüll akut gefährdet waren. Wie Greenpeace weiter schreibt, mussten die AKW-Betreiber zudem wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten des radioaktiven Abfalls ab 1981 mit der drohenden Abschaltung laufender AKW rechnen. Der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) habe damals beschieden: „Gorleben oder gar nicht“, so Mathias Edler.
Einsicht durch Umweltinformationsgesetz
Seit August 2009 hat Greenpeace nach dem Umweltinformationsgesetz Akteneinsicht bei zwölf bundesdeutschen Behörden und Ministerien beantragt, darunter die Niedersächsische Staatskanzlei, das niedersächsische Umweltministeriums und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Bis jetzt konnten 110 Aktenbände mit vertraulichen Kabinettsvorlagen, Gesprächsprotokollen, internen Vermerken und Studien mit mehr als 12.000 Einzelseiten ausgewertet werden.
Die Akten zeigen laut Greenpeace auch, dass Gorleben erst Mitte November 1976 ins Verfahren gelangte. Handschriftlich sei das Ergebnis einer Studie des TÜV-Hannover – die das schleswig-holsteinische Nieby favorisiert habe – um den Standort Gorleben ergänzt worden. Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) habe mit der Benennung eines einzigen Standortes sowohl gegen heutige Maßstäbe als auch gegen die damals gültigen Bewertungskriterien seiner eigenen Beamten verstoßen.
Mehr zu diesem Thema gibt es auch schon bei Spiegel Online, wo man das Aktenmaterial teilweise vorab sichten konnte: Greenpeace-Recherche: Dokumente entlarven Willkür bei Gorleben-Wahl.
Mehr zum Atommüll-Lager Gorleben:
Atommülllager Gorleben (wikipedia-Beitrag)
Hintergrund: Das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben (NDR)
Das Zwischenlager Gorleben (Greenpeace)
Nachtrag: In einem ddp-Interview vom August 2009 (noch nachzulesen bei verivox.de) erklärte der damals als Gutachter fungierende Geologe Gerd Lüttig, dass das Endlager Gorleben aus Expertensicht nur zweite Wahl gewesen ist. Entscheidend sei auch gewesen, dass Ministerpräsident Albrecht einen Standort in der Nähe der deutsch-deutschen Grenze wollte – als Antwort auf die Entscheidung der DDR, ihr (im Westen als wenig sicher angesehenes) Endlager Morsleben so dicht an der Zonengrenze einzurichten. Zudem habe auch die dünne Besiedlung des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Rolle gespielt.

Quelle: siehe Links
(Ende) geschichtspuls/13.04.2010/mar

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