Die Unterlagen des früheren Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR werden zum 17. Juni 2021 in die Verantwortung des Bundesarchivs übergehen. Einer entsprechenden Änderung des Bundesarchivgesetzes und des Stasi-Unterlagen-Gesetzes hat der Bundestag nun zugestimmt. Das Recht auf Akteneinsicht für Betroffene, öffentliche Stellen und zur historischen Aufarbeitung bleibt unverändert.
(Bild: Ge.Ko2)
Die Akten des MfS und der Stasi-Bezirksverwaltungen Berlin und Potsdam verbleiben an ihrem derzeitigen Aufbewahrungsort in Berlin-Lichtenberg. Die Unterlagen der früheren Stasi-Bezirksverwaltungen sollen dagegen an einem Archivstandort pro Bundesland zusammengeführt werden. Hierzu werden in Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock in den nächsten Jahren neue Archivmagazine errichtet. Eine weitere Aufbewahrung an den bisherigen Standorten würde den Erhalt der originalen Unterlagen gefährden.
In Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl werden die bisherigen BStU-Außenstellen als Außenstellen des Bundesarchivs weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Hier bleiben Information, Beratung und Akteneinsicht weiter möglich. Zudem sollen sie eng in die regionale Gedenkstättenlandschaft eingebunden werden und sich in die historische Bildungsarbeit vor Ort einbringen.
Eine große Herausforderung
Das Bundesarchiv steht durch den Beschluss des Bundestag vor einer immensen Aufgabe: Zu seinen derzeit rund 930 Mitarbeitern*innen werden mehr als 1.350 Kollegen*innen der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin und den Außenstellen hinzukommen. Die Menge des vom Bundesarchiv verwahrten Schriftguts wird um ca. 110 km auf über 540 km anwachsen.
Zudem wird das Bundesarchiv die bereits begonnene Digitalisierung der Stasi-Unterlagen fortführen und ausbauen. Dazu soll in Berlin-Lichtenberg ein großes Digitalisierungszentrum entstehen. Die Digitalisierung soll perspektivisch auch die Nutzung von Stasi-Unterlagen an anderen Standorten des Bundesarchivs ermöglichen.
Neues Amt für Opfer der SED-Diktatur
In seiner Sitzung vom 19. November 2020 hat der Bundestag zudem die Auflösung des Amtes des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) zum 17. Juni 2021 beschlossen. Im Gegenzug soll das Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Bundestag eingerichtet werden.
Weitere Informationen zur Reorganisation der Stasi-Unterlagen gibt es unter anderem auf der Webseite der BstU: BStU in Zukunft
Nachtrag: Bis zum 17. Juni 2021 sind Anträge auf Einsichtnahme in Stasi-Akten weiterhin ausschließlich an die BStU zu richten.
Quelle: Bundesarchiv
(Ende) geschichtspuls/20.11.2020/mar