Die seit 1976 von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingetriebenen Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio werden zum Jahresanfang 2013 in Richtung Haushaltspauschale reformiert. 60 Jahre nach Beginn der bundesdeutschen Gebührenerhebung ist somit Schluss mit der GEZ-Gebühr. Grund genug für einen kleinen geschichtlichen Rückblick…
Die Rundfunkgebühr wurde zusammen mit der Aufnahme des Sendebetriebes des ersten deutschen Rundfunks („Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH“, Berlin) am 29. Oktober 1923 eingeführt. Die von der Reichstelegraphenverwaltung festgelegte Jahresgebühr betrug ursprünglich 25 Mark, schnellte aber durch die Inflation im Krisenjahr 1923 schnell bis auf 350 Mrd. Papiermark hoch. (Zum Vergleich: Ein Brot kostete damals rund zwei Mrd. Papiermark.) Nach währungstechnischer Überwindung der Inflation (Einführung von Renten- und Reichsmark) wurde die Rundfunkgebühr 1924 auf zwei Reichsmark pro Jahr herabgesetzt. Diese flossen je zur Hälfte in das Rundfunkprogramm sowie an die für den Gebühreneinzug verantwortliche Reichspost.
Bezahlung beim Briefträger
Nach dem Zweiten Weltkrieg geht der Rundfunk 1948 wieder in deutsche Hände über. Statt eines Staatsrundfunks wie in der Weimarer Republik wird von den Alliierten in den westlichen Besatzungszonen ein staatsferner Rundfunk (als unabhängiges publizistisches Medium) gefordert. Zu dessen Finanzierung setzt man in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland ab 1953 wieder auf eine Rundfunkgebühr (anfänglich mit 2 DM Grundgebühr plus 5 DM für den Fernsehempfang). Gezahlt werden konnte per Lastschrift, Überweisung oder auch direkt beim Briefträger.
1973 beschließen schließlich die neun Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, den Rundfunkgebühreneinzug in eigener Regie durchzuführen. Hierzu gründen sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Sitz in Köln, die zum 1. Januar 1976 offiziell das Eintreiben der im Volksmund schnell zur „GEZ-Gebühr“ verkürzten Rundfunkbeiträge übernimmt.
Rundfunkgebühren in der DDR
Nach der Wiedervereinigung und der Unterzeichnung des Rundfunkstaatsvertrages am 31. August 1991 übernimmt die GEZ ab 1992 auch den Gebühreneinzug für die fünf neuen Bundesländer und Ost-Berlin. Dort wurde zuvor übrigens auch eine Rundfunkgebühr erhoben und vom Postzeitungsvertrieb eingezogen. Die Sätze beliefen sich auf 2 Mark (nur Rundfunk), 8 Mark (Rundfunk und 1. Fernsehprogramm) oder 10 Mark (Rundfunk und beide Fernsehprogramme). Darauf waren jeweils noch 5 Pfennig „Kulturabgabe“ zu entrichten; weitere 50 Pfennig waren für ein Autoradio fällig.
Zum 1. Januar 2013 – und damit rund 60 Jahre nach Beginn der bundesdeutschen Gebührenerhebung – ist also Schluss mit der GEZ-Gebühr. Mit der stattdessen vorgesehenen pauschalen Haushaltsabgabe („Rundfunkbeitrag“) sollen die Verwaltung vereinfacht und die Kosten des Gebühreneinzugs gesenkt werden. Doch warten wir es ab…
Zum Thema siehe auch:
Offizielle Geschichte der GEZ (.pdf-Datei, GEZ)
Geschichte des Rundfunks in Deutschland (.pdf-Datei, GEZ)
Geschichte des Hörfunks und Fernsehens in Deutschland (Uni Saarland)
Wissenswertes zur Rundfunkgebühr (ARD)
Mit Quellen von: siehe Links
Foto: GEZ
(ENDE) geschichtspuls/08.08.2008/mar (aktualisiert am 2. Juli 2012)
Die GEZ ist für mich staatlich genehmigter Bürgerbetrug! Bei der Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besteht der Sinn und Zweck dieser Gebühr nicht mehr. Ich nehme aber an das wie in jedem Konzern unsere zum Großteil nur noch geldgeilen Damen und Herren aus der Politik auch dort in Positionen sitzen und die Hand aufhalten. Auch so ein Bürgerbetrug schurrt in unserem Lande Radikalismus. Wenn ich, aber wie unsere Politiker in einer anderen Welt lebe, bekomme ich das natürlich nicht mit. Das Volk abzuziehen ist ja auch eine schöne Sache. Das Geld dann wieder rauszuschmeißen noch schöner. Ihr werdet es durch Eure hohle Politik schon schaffen, das hier die radikalen die Oberhand bekommen.
Kann mich dem Vorredner(schreiber) nicht anschließen, das sind keine Betrüger! DAS IST STAATLICH UNTERSTÜTZTE MAFIA!!
Aber solange irgendwelche Politiker im Aufsichtsrat der Rundfunkmafia sitzen, haben wir keine Chance, außer alle stellen die Zahlungen ein!
Warum machen die das Ganze nicht einfach mit Decoder? Wer dann immer noch einen innerlichen Vorbeimarsch sonntags morgens beim Fernsehgarten (sehr beliebt bei den 5 bis 50 jährigen) bekommt, kann ja zahlen!
Danke für diesen Artikel, der einen Einblick in die Rundfunkgebührenkulisse gibt.
Interessante Entwicklung, finde ich! Man kann sie heute getrost in die Abteilung: ABZOCKEN stecken, denn sie gewähren
– den Betreibern üppige nicht gerechtfertigte und für die erbrachte „Leistung“ in keiner Relation stehende
Geehälter. Wahrscheinlich durch Satzungen selbst genehmigt? (Vermutung!)
Unter ihrer Leistung verstehe ich eine ausgefeilte Propaganda, die durch den ZDF-Mann Kleber noch mit
einen ordentlichen Spritzer Hetze gegen DEUTSCH versehen sind
– durch nachgewiesene Manipulationen (z. B. der Hubschrauberabschuß in Afghanistan, den man dann in
die Ukraine verlegt und nur mit einem anderen Text versehen hat Von solchen verfälschten Berichten gab
‚ es mehrere, nicht nur diesen!
Die Manipulationen werden, trotz Ermahnung. ungeniert fortgesetzt, weil der blöde Bürger das sowieso
nicht erkennt. Für die Masse mag das zustimmen, aber nicht für die aufgewachten Bürger dieses Landes
– Mit der Pauschalerhebung haben sich die Sender nicht nur Kosten erspart, sondern ihren Profit um ein
x-faches erhöht. Sie erdreisten sich, auch von Tauben und Blinden die Gebühren zu erheben, was sie für
mich zu Kriminellen macht!
Letzteres sind im Grunde schon deshalb, weil sie ihre Gebühren widerrechtlich erheben. Sie berufen sich auf einen Rundfunkstaatsvertrag. https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
1. WELCHEN Staat meinen sie damit? Vielleicht DEUTSCH? Die BRD ist bei der UNO als NGO gelistet.
Schon merkwürdig!
Immer wieder lese ich, daß Grundgesetz ist unsere Verfassung. NEIN, IST ES NICHT! ES STEHT DRIN, ES KANN ALS
VERFASSUNG ANGESEHEN WERDEN! Mach achte auf Artikel 146, Wäre das GG eine Verfassung, dann
wäre der Artikel t 146 überflüssig, also obsolet und gelöscht!! Er steht aber unverändert drin! Zur Gaudi?!
2. WER von uns hat so einen Vertrag unterschrieben? ICH NICHT!
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der
Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten
kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, So
lange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu ei-
ner Leistung zu verpflichten. https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter