Am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Egon Bahr und Michael Kohl in Ostberlin den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag. Damit wurden die Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland offiziell definiert. Beide Staaten vereinbarten „normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Weitere Bestandteile des Vertrages waren unter anderem eine Erklärung zum Gewaltverzicht sowie der Austausch „ständiger Vertreter“.
Im Zuge der „Neuen Ostpolitik“ und dem „Wandel durch Annäherung“ unter Bundeskanzler Willy Brandt gestand die BRD der DDR mit dem am 21. Juni 1973 in Kraft getretenen Vertrag die staatliche Anerkennung zu. Die von der DDR zudem gewünschte völkerrechtliche Anerkennung wurde im Vertrag jedoch nicht festgeschrieben, da die damalige sozialliberale Koalition damit gegen das Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz verstoßen hätte. Somit blieb die „deutsche Frage“ weiter offen – sie wurde erst 1989/90 mit dem Fall der Mauer und der Deutschen Einheit gelöst.
Weiterführende Links zum Thema
- Der deutsch-deutsche Grundlagenvertrag (Wikipedia-Artikel)
- Neue Ostpolitik: Grundlagenvertrag (Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland)
- „Normale gutnachbarliche Beziehungen“ – Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR (Web-Special der Stasi-Unterlagenbehörde BStU)
- Deutsche Zeitgeschichte 1960er und 1970er Jahre: Von der Konfrontation zum Dialog (Bundeszentrale für politische Bildung)
- Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik [„Grundlagenvertrag“], vom 21. Dezember 1972 (kompletter Text auf documentarchiv.de)
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Bild: Bundesarchiv, Bild 183-L1221-0020 / Link, Hubert / CC-BY-SA (via wikipedia)
(Ende) geschichtspuls/20.12.2013/mar