GEZ-Gebühr vor dem Aus?

Schon GEZahlt – Kleine Geschichte der Rundfunkgebühren

Die seit 1976 von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingetriebenen Rundfunkgebühren sollen bis 2013 in Richtung Haushaltspauschale reformiert werden. Worauf sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits “im Prinzip” verständigt haben, wird nun auch durch ein Gutachten des Heidelberger Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio bekräftigt. 60 Jahre nach Beginn der bundesdeutschen Gebührenerhebung könnte also Schluss sein mit der derzeitigen GEZ-Gebühr – eigentlich Grund genug für einen kleinen geschichtlichen Rückblick…

GEZ - Natürlich zahl ich Die Rundfunkgebühr wurde zusammen mit der Aufnahme des Sendebetriebes des ersten deutschen Rundfunks (“Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH”, Berlin) am 29. Oktober 1923 eingeführt. Die von der Reichstelegraphenverwaltung festgelegte Jahresgebühr betrug ursprünglich 25 Mark, schnellte aber durch die Inflation im Krisenjahr 1923 schnell bis auf 350 Mrd. Papiermark hoch. (Zum Vergleich: Ein Brot kostete damals rund zwei Mrd. Papiermark.) Nach währungstechnischer Überwindung der Inflation (Einführung von Renten- und Reichsmark) wurde die Rundfunkgebühr 1924 auf zwei Reichsmark pro Jahr herabgesetzt. Diese flossen je zur Hälfte in das Rundfunkprogramm sowie an die für den Gebühreneinzug verantwortliche Reichspost.

Bezahlung beim Briefträger

Nach dem Zweiten Weltkrieg geht der Rundfunk 1948 wieder in deutsche Hände über. Statt eines Staatsrundfunks wie in der Weimarer Republik wird von den Alliierten in den westlichen Besatzungszonen ein staatsferner Rundfunk (als unabhängiges publizistisches Medium) gefordert. Zu dessen Finanzierung setzt man in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland ab 1953 wieder auf eine Rundfunkgebühr (anfänglich mit 2 DM Grundgebühr plus 5 DM für den Fernsehempfang). Gezahlt werden konnte per Lastschrift, Überweisung oder auch direkt beim Briefträger.

1973 beschließen schließlich die neun Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, den Rundfunkgebühreneinzug in eigener Regie durchzuführen. Hierzu gründen sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Sitz in Köln, die zum 1. Januar 1976 offiziell das Eintreiben der im Volksmund schnell zur “GEZ-Gebühr” verkürzten Rundfunkbeiträge übernimmt.

Rundfunkgebühren in der DDR

Nach der Wiedervereinigung und der Unterzeichnung des Rundfunkstaatsvertrages am 31. August 1991 übernimmt die GEZ ab 1992 auch den Gebühreneinzug für die fünf neuen Bundesländer und Ost-Berlin. Dort wurde zuvor übrigens auch eine Rundfunkgebühr erhoben und vom Postzeitungsvertrieb eingezogen. Die Sätze beliefen sich auf 2 Mark (nur Rundfunk), 8 Mark (Rundfunk und 1. Fernsehprogramm) oder 10 Mark (Rundfunk und beide Fernsehprogramme). Darauf waren jeweils noch 5 Pfennig “Kulturabgabe” zu entrichten; weitere 50 Pfennig waren für ein Autoradio fällig.

2013 – und damit 60 Jahre nach Beginn der bundesdeutschen Gebührenerhebung – soll nun also Schluss sein mit der GEZ-Gebühr. Dank der dafür geplanten Haushaltsabgabe sollen die Verwaltung vereinfacht und die Kosten des Gebühreneinzugs gesenkt werden. Warten wir es ab…

Siehe hierzu auch:
Offizielle Geschichte der GEZ (.pdf-Datei, GEZ)
Geschichte des Rundfunks in Deutschland (.pdf-Datei, GEZ)
Geschichte des Hörfunks und Fernsehens in Deutschland (Uni Saarland)
Wissenswertes zur Rundfunkgebühr (ARD)

Mit Quellen von: siehe Links
Foto: GEZ
(ENDE) geschichtspuls/08.08.2008/mar (aktualisiert am 9. Mai 2010)


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