Einheitliche Steuernummer – Vorbild DDR?
Was man sich aus der Geschichte alles für Anregungen holen kann: Zum 1. August 2008 wurde mit der Einführung einer neuen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) begonnen. Diese ist unveränderlich mit der jeweiligen Person verknüpft; wird künftig mit der Geburt vergeben und gilt dann 20 Jahre über den Tod des Steuerzahlers hinaus. Eine einheitliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer wird zumindest den früheren DDR-Bürgern bekannt vorkommen – in Form der ab 1970 an alle Bürger vergebenen Personenkennzahlen (PKZ).