Nicht auffindbare Erben: "Herrenlose" DDR-Grundstücke dürfen an Staat fallen
„Herrenlose“ Grundstücke, die in der ehemaligen DDR unter Zwangsverwaltung standen und deren Eigentümer nach der Wiedervereinigung über längere Zeit nicht auffindbar waren, dürfen an den Staat fallen. Die vormaligen Eigentümer bzw. deren Erben haben in solchen Fällen auch kein Recht auf spätere Entschädigung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein entsprechendes Vermögensgesetz von 2003 für verfassungsgemäß erklärt.