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100 Jahre Führerschein

Mit dem kaiserlichen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909“ schlug die Geburtsstunde des amtlichen Führerscheins. Die erste rechtsverbindliche Regelung für ganz Deutschland löste die Ausweisflut der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer im Deutschen Reich ab. Zuvor verloren manche „Motorwagen-Erlaubnis-Scheine“ beim „Grenzübertritt“ ihre Gültigkeit – dem Fahrer drohte dann neben der Verhaftung auch die Beschlagnahme seines Autos.