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19. Januar 1919: Her mit dem Frauenwahlrecht

Die Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 stellten nicht nur die Wahlen zum Auftakt der ersten deutschen Demokratie dar. Gleichzeitig bildeten sie auch die Premiere für das neu geschaffene Frauenwahlrecht. Rechtzeitig zum 90. Jahrestag ist dazu bei der Friedrich-Ebert-Stiftung eine kurze Darstellung des Frauenwahlrechts (als kostenloses eBook) erschienen…

90 Jahre Frauenwahlrecht

Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung im Januar 1919 konnten Frauen erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen. Sie taten das mit großer Mehrheit: 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein – was eine Selbstverständlichkeit sei, wie die erste Rednerin in der Weimarer Nationalversammlung unterstrich.

Olympe de Gouges – Mutter der weiblichen Menschenrechte

„Mann, bist du imstande gerecht zu sein? Es ist eine Frau, die dir diese Frage stellt (…) Wer hat dir die souveräne Macht verliehen, mein Geschlecht zu unterdrücken?“ – Diese Anklage formulierte Olympe de Gouges in ihrer 1791 veröffentlichten „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Am 7. Mai wäre die 1748 geborene Vorkämpferin der Frauenrechte 260 Jahre alt geworden.