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Vor 20 Jahren: Abschaffung der Todesstrafe

By | 31. Dezember 2007

Die Todesstrafe in der DDR – bis vor 20 Jahren war sie noch dunkle und geheime Realität. Erst am 17. Juli 1987 wurde in der Aktuellen Kamera ihre Abschaffung verkündet. Bis dahin wurden insgesamt 231 Todesurteile verkündet und 164 vollstreckt, so zumindest die Rechercheergebnisse des stellvertretenden Beauftragten für die Stasi- Unterlagen des Landes Berlin, Falco Werkentin.

Vollstreckt wurden die Todesurteile bis 1968 noch per Guillotine, danach mittels eines unerwarteten Nahschusses in den Hinterkopf. Dies geschah bis 1956 in der zentralen Hinrichtungsstätte am Münchener Platz in Dresden, ab 1960 dann in der Alfred-Kästner-Straße in der Leipziger Südvorstadt. Die weitgehend authentisch erhaltenen Räume der früheren Hinrichtungsstätte können übrigens an bestimmten Tagen besichtigt werden (Kontakt: Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“, Dittrichring 24 in Leipzig).
Der Hintergrund für die Abschaffung der Todesstrafe ist allerdings weniger in humanitären Gesichtspunkten zu suchen, sondern vor allem in Zusammenhang mit dem ersten Treffen von DDR-Staatschef Erich Honecker und Bundeskanzler Helmut Kohl im September 1987. Das deutsch-deutsche Zusammentreffen wollte die SED-Führung dazu nutzen, die internationale Anerkennung der DDR auszubauen. Eine praktizierte Todesstrafe passte da nicht ins Konzept.

Quelle: Museum „Runde Ecke“, sz-online, spiegel.de
(ENDE) ddr-geschichtsblog/13.07.2007/mar