Die AOK Baden-Württemberg wird ab 2008 die ihr vorliegenden Unterlagen zu Fremd- und Zwangsarbeitern aus der Zeit des Nationalsozialismus an das Landesarchiv übergeben. In den bis in die dreißiger Jahre zurückreichenden Akten sind Daten entsprechender Arbeiter enthalten, die in der Zeit von 1939 bis 1945 von Amts wegen bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen versichert wurden.
„Mit der Übergabe der Unterlagen an die staatlichen Archive stehen diese Daten nun der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung. Auskünfte in Fällen der Entschädigung von Zwangsarbeitern sind selbstverständlich weiterhin möglich“, sagte Professor Dr. Robert Kretzschmar, Präsident des Landesarchivs. Den alten Unterlagen komme eine große historische Bedeutung zu. Entsprechend den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes werde seine Behörde die Dokumente als Archivgut für die künftigen Generationen sichern.
Das Landesarchivgesetz verpflichtet auch die Krankenkassen, Unterlagen von historischer Bedeutung an das Landesarchiv abzugeben, sobald sie für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dies kann jetzt umgesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Aktion bis Ende 2009 abgeschlossen sein wird.
Weitere Informationen zur Bewertung, Übernahme und Nutzung von Unterlagen zu Zwangs- und Fremdarbeitern der Allgemeinen Ortskrankenkasse durch die Staatsarchive in Baden-Württemberg lassen sich im Abdruck eines Vortrages auf dem 72. Deutschen Archivtag 2001 in Cottbus nachlesen.
Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg
(ENDE) geschichtskombinat/13.11.2007/mar