Expertenkommission des Bundestages

Stasi-Unterlagenbehörde soll aufgelöst werden

By | 12. April 2016

Die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ihren Empfehlungen zufolge soll die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) aufgelöst und die Stasi-Akten an das Bundesarchiv überführt werden.

Besuchertag in Stasi-UnterlagenbehördeBesuchertag im Archiv der Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin

Nach mehrheitlicher Ansicht der Expertenkommission habe die BStU ihre Aufgaben als Sonderbehörde erfüllt. Für die weitere Stasi-Aufarbeitung könnten daher einige Strukturen verändert werden. Durch die mittelfristig vorgeschlagene Überführung der Akten in das Bundesarchiv werde sich zwar die Verwaltungszuständigkeit ändern, die Akten seien aber weiter zugänglich wie bisher, betonte der Chef der Expertenkommission, Wolfgang Böhmer (CDU). Ebenso sollten die Stellen der Archivare und Editoren der BStU auf das Bundesarchiv übertragen werden. Als möglichen Zeitpunkt für die Reorganisation nannte er das Jahr 2021. Um die Symbolkraft zu wahren, sollen die Stasi-Unterlagen einen eigenständigen Bereich innerhalb des Bundesarchivs „mit herausgehobener Leitungsposition bilden“. Der Aktenbestand von etwa 50 Prozent der gesamten Unterlagen der Staatssicherheit soll zudem vollständig an seinem jetzigen Ort, der früheren Stasi-Zentrale in Berlin Lichtenberg, verwahrt bleiben und unter bestandserhaltenden Bedingungen dort zur Benutzung bereitgestellt werden.
Zu den weiteren Empfehlungen der Expertenkommission gehört eine Reduzierung der aktuell zwölf Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde. Dabei solle aber mindestens eine Stelle in jedem der neuen Bundesländer belassen werden. Zudem wird im Abschlussbericht die Gründung einer Stiftung „Diktatur und Widerstand. Forum für Demokratie und Menschenrechte“ sowie die Einsetzung eines „Bundesbeauftragten für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen“ vorgeschlagen. Letzterer solle sich nicht mehr wie bisher um die Verwaltung der Akten kümmern, sondern als „Ombudsmann“ der Stasi-Opfer fungieren und die weitere Gesetzgebung begleiten.

Umstrittene Empfehlungen

Die geplante Reform, über die am Ende der Bundestag entscheiden muss, sorgt jedoch für etliche Kritik – selbst innerhalb der Expertenkommission. So trägt die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Hildigund Neubert, bis 2013 Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Thüringen, die Empfehlungen ihrer Kommissionskollegen nicht mit und hat ein Minderheitenvotum verfasst. Ihrer Ansicht nach ist es „das falsche Signal, die Stasi-Unterlagen-Behörde als Institution der Freiheit zu schleifen“. So werde die 1989 begonnene Tradition der DDR-Aufarbeitung beschädigt und das Flaggschiff dieser Aufarbeitung versenkt, sagte sie gegenüber der „Welt“. Für sie gehören nur Stasi-Akten ins Bundesarchiv, die aktuell nicht mehr benutzt würden.
Kritisch äußerte sich auch Hubertus Knabe, Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Er sieht die vorgeschlagene Zerlegung der Stasi-Unterlagen-Behörde mit großer Sorge und befürchtet Verschlechterungen bei der DDR-Aufarbeitung. Zudem kritisierte er, dass an den Empfehlungen nicht ein einziges Stasi-Opfer mitgewirkt habe. Vor einer Entscheidung über die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde forderte Knabe daher eine öffentliche Anhörung im Bundestag.
Auch die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sprachen sich mehrheitlich gegen eine Abschaffung der Stasi-Unterlagenbehörde aus. Für Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für Sachsen-Anhalt, ist die BStU als Sonderbehörde mit einer Sonderaufgabe nötig. Der Bundesbeauftragte stütze seine Symbolkraft aus den „eroberten Akten“. Insofern gehörten der Bundesbeauftragte und die Akten klar zusammen. Ihre Brandenburger Kollegin Ulrike Poppe räumte zwar ein, dass die Behörde weiterentwickelt werden müsse. Das sei aber möglich, „ohne sie gleich abzuschaffen“. Die BStU habe als Ergebnis der Friedlichen Revolution „durchaus einen Symbolwert“. In Sachsen sprach sich der Landesbeauftragte Lutz Rathenow für einen Fortbestand der drei sächsischen BStU-Außenstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz aus. Es könnten nicht die Außenstellen jener Gebiete abgewickelt werden, „in denen es die meisten Repressionsorte in der DDR gab und von denen die friedliche Revolution ausging“, betonte Rathenow. Er plädierte dafür , dass die sächsische Politik gegebenenfalls über eine Verwaltung der Akten auf Landesebene „nachdenken“ solle.
Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragte Anne Drescher äußerte sich dagegen zustimmend zum Vorschlag der Kommission, die Archiv-Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörden an einem zentralen Standort je Bundesland zusammen zu legen. Das könne zu Synergieeffekten und Kosteneinsparungen führen. Für die Bürger seien damit auch kaum Verschlechterungen verbunden. Schon jetzt würden bei einem Antrag auf Akteneinsicht in der Regel Kopien zugesandt und die Akten nicht persönlich in den zumeist sehr abgelegenen Standorten der Außenstellen eingesehen.

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Quelle: siehe Linksammlung
Bild: Ge.Ko2
(Ende) geschichtspuls/12.04.2016/mar