Der deutsch-deutsche Grundlagenvertrag von 1972
Am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Egon Bahr und Michael Kohl in Ostberlin den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag. Damit wurden die Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland offiziell definiert. Beide Staaten vereinbarten „normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Weitere Bestandteile des Vertrages waren unter anderem eine Erklärung zum Gewaltverzicht sowie der Austausch „ständiger Vertreter“.