Die UNESCO hat das Benz-Patent sowie den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und 14 weitere Dokumente zum Bau und Fall der Berliner Mauer in das Weltdokumentenerbe aufgenommen. Damit folgte sie der Empfehlung des Internationalen Komitees „Memory of the World“, das vom 22. bis 25. Mai 2011 in Manchester tagte. Carl Benz konstruierte das weltweit erste Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und elektrischer Zündung. Sein Patent von 1886 gilt als Geburtsurkunde des Automobils. Die Berliner Mauer war das zentrale Symbol des Kalten Krieges und teilte Europa vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 in Ost und West.
Das Benz-Patent
Am 29. Januar 1886 meldete der deutsche Ingenieur Carl Benz das Patent für sein „Fahrzeug mit Gasmotorenbetrieb“ beim kaiserlichen Patentamt an. Die Patentschrift „DRP 37435“ gilt als die Geburtsurkunde des ersten fahrtüchtigen Motorwagens und steht damit für den Beginn der automobilen Gesellschaft. In das UNESCO-Register „Memory of the World“ wurde die Kopie des nicht mehr existierenden Originalpatents aufgenommen. Die Kopie der Urkunde befindet sich im Besitz der Daimler AG. Acht weitere Dokumente aus der Serienproduktion und der Markteinführung des Benzinautomobils sind Teil des Eintrages.
Im Juli 1886 berichten die Zeitungen über eine erste öffentliche Fahrt der von Benz umgebauten Droschke mit Gasmotor und drei Rädern. In der Öffentlichkeit wurde die Erfindung zunächst als Wagen ohne Pferde belächelt. Doch Carl Benz verbesserte sein Fahrzeug kontinuierlich. 1889 präsentierte er seinen weiterentwickelten Motorwagen auf der Weltausstellung in Paris und begründete damit den Siegeszug des Automobils.
„Mit dem Benz-Patent wird ein Dokument in das UNESCO-Register aufgenommen, das beispielhaft ist für bedeutende technische Innovationen aus Deutschland. Zeugnisse der Industriegeschichte bereichern das Register, das die vielfältigen Formen und Inhalte des geistigen Erbes widerspiegeln soll“, erklärt Walter Hirche, Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission. „Für die Nominierung des Benz-Patentes war nicht nur der technikgeschichtliche Aspekt von Bedeutung“, ergänzt Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des Deutschen Nominierungskomitees. Die heutige Mobilität, der Transport von Gütern, der Austausch und der Handel seien ohne die Erfindung des Automobils kaum vorstellbar.
Patentschrift für ein Fahrzeug mit Gasantrieb der Firma Benz & Co. in Mannheim (.pdf-Datei)
„2+4“-Vertrag als Meilenstein für Demokratie und Freiheit
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt als Meisterwerk der Diplomatie und legte den Grundstein für die Wiedervereinigung Deutschlands. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 12. September 1990 zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs. Der Vertrag bekräftigte die bestehenden Grenzen und die Friedfertigkeit eines wiedervereinigten Deutschlands, legte Obergrenzen der Truppenstärke fest und garantierte die freie Wahl der Bündniszugehörigkeit. 45 Jahre nach Kriegsende erhielt Deutschland damit seine volle Souveränität zurück.
Zusammen mit dem Vertrag erinnern 14 weitere historische Dokumente an die Zeit vom Bau bis zum Fall der Berliner Mauer. Darunter befindet sich unter anderem das Bild „Jump to freedom“ des flüchtenden Grenzpolizisten Conrad Schumann aus dem Jahr 1961, die Rede des US-Präsidenten J.F. Kennedy aus dem Jahre 1963 in West-Berlin und der O-Ton des DDR-Politbüromitglieds Günter Schabowski am 9. November 1989 über die allgemeine Reisefreiheit aller DDR-Bürger.
„Der Mauerfall war einer der Höhepunkte der europäischen Revolutionen des Jahres 1989, die zum Ende des Kalten Krieges führten. Die Bilder und Dokumente sind deshalb von welthistorischer Bedeutung und werden global verstanden“, begrüßt Hans-Hermann Hertle vom Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung die Entscheidung.
Das UNESCO-Dokumentenerbe
Das Deutsche Nominierungskomitee für das „Memory of the World„-Programm hatte den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und das Benz-Patent inklusive der ergänzenden Dokumente bereits im März 2010 zur Aufnahme in das UNESCO-Register eingereicht. Zum Dokumentenerbe „Memory of the World“ gehören wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente aus aller Welt (Übersicht der bislang 13 deutschen Beiträge ).
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission
(Ende) geschichtspuls/30.05.2011/mar